Was leistet Jugendsozialarbeit?
„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ (§13 Abs. 1 SGB VIII)
Jugendsozialarbeit richtet sich an:
Schüler/-innen,
- mit Verhaltensauffälligkeiten, z.B. unentschuldigtes Fernbleiben, Schulunlust etc.
- die aufgrund ihres Sozialverhaltens eine ungünstige Schulprognose haben
- deren Integration aufgrund ihres Migrationshintergrundes erschwert ist
- die Versagens- und Schulängste haben
- mit wenig Selbstwertgefühl
- die Konflikte mit Mitschülern, Eltern und Lehrern haben
- mit Schulschwierigkeiten
Eltern,
- die Unterstützung in Erziehungsfragen benötigen
- Hilfe und Beratung wünschen